Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Richtlinien über die Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (überbetriebliche Lehrlingsunterweisung - ÜLU) vom 21. November 2012 (geändert am 10. Juli 2013, verlängert am 20. Dezember 2016) sind am 31. Dezember 2020 außer Kraft getreten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 17. Dezember 2020 die neuen Richtlinien vom 1. Dezember 2020 mit Wirkung ab 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.
Viele Punkte wurden geändert. Mitgliedsbetriebe der Innungen können sich die neuen seit 1. Januar 2021 geltenden Richtlinien und den aktuellen Leitfaden direkt über die LIV-Geschäftsstelle in FFM oder die zuständige Kammer anfordern.
Das gleiche gilt für den vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) erarbeiteten ÜLU-Leitfaden über die Abwicklung des Programms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) nach den „Richtlinien über die Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (überbetriebliche Lehrlingsunterweisung - ÜLU)“ vom 1. Dezember 2020.
Sie bekommen das seitenmäßig sehr umfangreiche Material gerne auch in digitaler Form als PFD gesendet.
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