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ZVR und IG Metall begrüßen Bundesratsentscheidung

Aktualisiert: 6. Aug. 2019





Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 den Antrag aus Bayern beschlossen, für die Wiedereinführung eines verpflichtenden Meisterbriefs in einigen Handwerksbranchen einzutreten. Aus Sicht des Handwerks ist diese Entscheidung ein positives Zeichen für Verbraucher, Auszubildende und Betriebe. Der Präsident des Zentralverband Raum und Ausstattung (ZVR), Harald Gerjets, erläutert das wie folgt: „Quer durch die politischen Parteien sind die Fehlentwicklungen seit der Handwerksreform 2003/2004 erkannt und auch benannt worden. CDU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Wiedereinführung der Meisterpflicht voranzubringen. Die heutige Bundesratsentscheidung werten wir als ersten Meilenstein auf dem Weg, die seit der Handwerksreform 2003/2004 entstandenen Fehlentwicklungen zu beheben.“

Für den ZVR ist die Wiedereinführung der Meisterpflicht im Raumausstatter- und Sattlerhandwerk vor allem wichtig für Verbraucher und die Auszubildende: Erhebungen der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass Handwerksbetriebe mit Meister eine vielfach längere Lebenszeit haben, was neben mehr Verlässlichkeit im Service vor allem im Hinblick auf Verbraucherrechte bedeutsam ist.

Für die Auszubildenden bedeutet eine Rückkehr der Meisterpflicht qualifiziertere und nachhaltigere Ausbildung, da das nötige Wissen gesichert und entsprechend kompetent vermittelt werden kann. Dazu macht eine Meisterpflicht die Ausbildung attraktiver: sowohl die Zahl der ausbildenden Betriebe als auch die der Auszubildenden war im Raumausstatter- und Sattlerbereich mit Meisterpflicht wesentlich höher als nach der Abschaffung.

Auch aus Sicht der IG Metall ist die Wiedereinführung der Meisterpflicht im Raumausstatter- und Sattlerbereich ein wichtiges Anliegen. Dazu führt Ralf Kutzner, zuständiges Vorstandsmitglied für das Handwerk aus: „Der Meisterbrief ist und bleibt ein Gütesiegel im Handwerk. Er steht für überragende Qualität und Ausbildungsleistung. Wir unterstützen die Rückkehr zur Meisterpflicht, da sie einen Baustein für gute Arbeit im Handwerk darstellt.“

Neben Verbrauchern und Arbeitnehmern würde auch die lokale Wirtschaft von einer Wiedereinführung der Meisterpflicht profitieren. Dazu sagt ZVR-Vizepräsident Helmut Schmidt: „Die Zahlen zeigen, dass eine Meisterpflicht zu mehr sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen führt und zu mehr Stabilität. Zugleich sinkt der Anteil der Schwarzarbeit. So profitieren sowohl private als auch öffentliche Haushalte von der Meisterpflicht als Instrument für gerechteren Wettbewerb.“

Gerjets, Kutzner und Schmidt richten ihre Augen jetzt auf die von CDU und SPD eingerichtete Arbeitsgruppe im deutschen Bundestag. Die Bundesratsentscheidung habe hohe Erwartungen für die weitere Arbeit dieses Gremiums geweckt. Es liege nun an Regierung und Parlament, diese Erwartungen mit Leben zu füllen, so Gerjets, Kutzner und Schmidt.

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