top of page

Nutzungsbedingungen zu Veranstaltungen

§1 Allgemein

Unsere Veranstaltungen sind in der Regel mitgliederöffentlich und auch zugänglich für Gäste. Bestimmte Veranstaltungen sind nur (teil)mitgliederöffentlich oder für Verbandsdelegierte. Nicht öffentliche Veranstaltungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Einladung. Das Hausrecht obliegt dem Gastgeber und dem Landesinnungsverband Hessen. Die Hausordnung ist einzuhalten, andernfalls droht ein Verweis der Veranstaltung.
Gewerblicher Vertrieb von Speisen und Getränken obliegt einzig dem Veranstalter und dem Landesinnungsverband Hessen. Das Betreiben von Informations- oder Verkaufsständen ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalter und dem Landesinnungsverbandes zulässig.

§2 Recht am eigenen Bild

Mit meiner Teilnahme an der Veranstaltung bzw. meiner Anmeldebestätigung erteile ich auch die Genehmigung zur Verwendung Fotos meiner Person zur Nachberichterstattung durch den Landesinnungsverband Hessen und den Zentralverband Raum und Ausstattung.
Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so ist dies bei Anmeldung oder Beginn der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.

§3 Anspruch

Es besteht die Möglichkeit, dass die Veranstaltung vom Gastgeber jederzeit ohne Begründung abgesagt werden kann.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Eintrittstickets, Anmeldegebühren und Tagungspauschalen.

§4 Fotorechte, Mitschnitt und Aufnahmen

Das Fotografieren oder Filmen oder Anfertigen von Tonaufnahmen auf den Veranstaltungen ist grundsätzlich verboten.
Jede Zuwiderhandlung oder jeder Verstoß gegen das Verbot führt zum Ausschluss der Veranstaltung und wird zur Anzeige gebracht. Das entstandene Material muss umgehend vernichtet werden. Im Vorfeld können Presse- oder Aufnahmegenehmigungen auf Antrag erteilt werden.
bottom of page