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Azubi-Berichtshefte künftig (auch) online!

Eine neue Gesetzgebung vom Bundesrat 2018 verabschiedet sieht im "Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes" auch die Überarbeitung des bestehenden Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung zu diesem Themenkomplex vor.

Wer künftig eine Ausbildung (im Raumausstatterhandwerk) beginnt, darf seinen Ausbildungsnachweis (bisher Printordner) nun auch digital führen, sofern der Ausbildungsbetrieb damit einverstanden ist. Dem wird sich nach und nach ein schlauer Betrieb kaum verwehren können.

Aber auch das digitale Berichtsheft muss (zumindest mit elektronischer Signatur) digital vom Ausbilder abgezeichnet werden vor der Prüfungsmeldung.

Bestehende Ausbildungsverhältnisse betrifft diese Änderung auf keinen Fall. Im Print begonnen muss auch im Print beendet werden. Auch ist Print weiterhin bei neuen Verträgen wie anfangs gesagt noch immer möglich. Wichtig ist, die Art und Weise der Heftführung VOR dem Arbeitsverhältnisbeginn (am besten schriftlich) festzulegen.

Erfahrungen mit Prüfungskommissionen und in der täglichen Praxisrealität gibt es natürlich noch keine, aber Grenzen könnten dann auftauchen, wenn es beispielsweise um Skizzen. Zeichnungen, Materialproben oder ähnliches geht.

Trotzdem sollten Ausbilder, Betriebe, Schulen und Innungen sich klar auf die nun gültige Gesetzeslage (positiv) einstellen und auf eine solche Entwicklung vorbereiten!



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