top of page
Suche

Berufsbildungs-Modernisierungsgesetz – Mindestausbildungsvergütung


Berufliche Bildung – Rundschreiben HWK

Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie den Medien entnehmen konnten, wurde am 29. November 2019 im Bundesrat dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Damit kann das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung bringt eine Reihe von Neuerungen mit sich. So wurden die kontroversen Bezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ als Berufsbezeichnungen aufgenommen. Damit darf zukünftig nach einer erfolgreichen Meisterprüfung auch der Titel „Bachelor Professional“ geführt werden. Den Titel „Master Professional“ können beispielsweise Betriebswirte im Handwerk erhalten. Auch im Gesellenprüfungsbereich wird es ebenfalls zu Veränderungen kommen. Ziel des Gesetzes ist unter anderem die Flexibilisierung beim Prüfereinsatz und damit eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Prüferinnen und Prüfer. Zugleich sollte im Zuge des Gesetzes die Durchlässigkeit innerhalb der Berufsbildung verbessert werden. Die Neuerungen des Gesetzes werden in den nächsten Wochen zu Veränderungen und Anpassungen im Prüfungsbereich führen. Nicht alle dahingehenden Fragen zur Umsetzung sind bislang geklärt. Daher bitten wir an dieser Stelle noch ein bisschen um Geduld. Wir werden sie kontinuierlich über Veränderungen und notwendige Anpassungen informieren. Mindestausbildungsvergütung Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung wird zum 1. Januar 2020 erstmalig eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende in Deutschland eingeführt. Die Einhaltung der Mindestausbildungsvergütung muss bei der Eintragung der Ausbildungsverhältnisse durch die zuständige Stelle überprüft werden.

Die Einführung der Mindestausbildungsvergütung wirft eine Reihe von berufs-, arbeits- und tarifrechtlichen Fragen auf. Zu den wichtigsten Fragestellungen hat der ZDH einen umfangreichen ersten Fragen-/Antwortkatalog entworfen. Ohne der Klärung aufkommender Rechtsfragen durch die Rechtsprechung vorgreifen zu wollen und zu können, werden hier rechtlich unverbindliche Hinweise und Erläuterungen rund um das Thema Mindestausbildungsvergütung gegeben. Dieser Leitfaden soll durch den ZDH beständig weiterentwickelt werden. Gerne lassen wir Ihnen beiliegend den ZDH-Leitfaden zur Kenntnis zukommen. Auf Basis des ZDH-Leitfadens haben wir zudem ein erstes Merkblatt für Ausbildungsbetriebe erstellt.

Beides ist über die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main oder auch die LIV-Innungsgeschäftsstelle im "Haus des Handwerks" abrufbar!


bottom of page